|
|
An
einer Scheidung beteiligte Personen |
|
"getrennt
lebend" |
Wenn deine Eltern
nicht mehr zusammen leben und an verschiedenen Orten wohnen.
|
"Scheidung"
|
Wenn ein verheiratetes
Paar - wie z.B. deine Eltern - beschließt, sich scheiden zu
lassen, stellen sie bei Gericht einen Antrag und ein Richter spricht
die Scheidung aus. Das geht in der Regel erst, wenn dieses Paar/deine
Eltern seit über einem Jahr getrennt leben.
Bei der Scheidung können alle
anderen Fragen, die mit der Trennung zusammenhängen, geklärt werden, z.B. wie viel Unterhalt bezahlt werden muss.
Deine Eltern sollten sich über
folgende Fragen einigen können:
- wo du leben wirst - mit wem du leben wirst - über deine tägliche Betreuung - über deine Gesundheit - wo du zur Schule gehen wirst - über die finanzielle Seite deiner Versorgung - und - ganz wichtig - die Vereinbarung für dich, den
Elternteil mit dem du nicht mehr zusammen lebst, zu sehen und auch
andere Personen, die für dich wichtig sind. Das nennt man
Umgang.
Falls sich deine Eltern darüber
nicht einigen können, bestimmt ein Richter oder eine Richterin, wie es gemacht wird, nachdem sie mit allen, also auch mit dir,
gesprochen haben.
Die Scheidung beendet zwar die Ehe deiner
Eltern, aber auf keinen Fall die Beziehung zu dir - sie
bleiben immer deine Mama und dein Papa.
|
"Familiengericht" |
Das Familiengericht
ist ein spezielles Gericht mit Richtern, die nur mit Familien, Kindern
und Jugendlichen arbeiten. Es unterscheidet sich von einem anderen
Gericht, in welchem Personen bestraft werden, die etwas gemacht haben,
das gegen das Gesetz ist.
|
"Aufenthalt" |
Du hast deinen
"gewöhnlichen Aufenthalt" bei dem
Elternteil, bei dem du lebst. Dieser Elternteil ist für dich
im Alltag zuständig und sorgt für dich.
|
"Umgang"
|
die Zeit, die du mit
dem Elternteil oder mit den Personen verbringst, die dir wichtig sind
(z.B. Großeltern) und bei denen du nicht wohnst.
|
"Unterhalt" |
ist das monatliche
Geld, das ein Elternteil an den bezahlt, der sich um dich kümmert, damit für ihn und für dich gesorgt ist.
|
"Stiefvater
oder Stiefmutter" |
Jemand, der deine
Mutter oder deinen Vater wieder heiratet, nachdem deine Eltern
geschieden sind.
|
"Stiefbruder
oder Stiefschwester" |
Der Sohn oder die
Tochter deines Stiefvaters oder deiner Stiefmutter, die schon auf der
Welt waren, als deine Mutter bzw. Vater diese(n) geheiratet haben.
|
"Halbbruder
oder Halbschwester" |
Der Sohn oder die
Tochter von einem deiner Eltern und dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter.
|
An einer Scheidung
beteiligte Personen
|
Familienrichter /
Familienrichterin |
Sie arbeiten am
Familiengericht. Es ist die Aufgabe der Richter, darüber zu
entscheiden, was das Beste für dich ist, wenn sich deine
Eltern nicht einigen können. Wenn ein Richter oder eine
Richterin über deine Zukunft entscheiden muss,
berücksichtigen sie deine Wünsche. Sie hören
sich an, was alle Beteiligten über eine Sache denken und
entscheiden dann, was zu tun ist.
|
Anwalt /
Anwältin |
Sie kennen sich gut
mit Gesetzen aus. Sie helfen den Leuten, Vereinbarungen zu den
verschiedenen Dingen zu treffen, z.B. was mit den Kindern wird oder mit
dem Eigentum. Sie geben Ratschläge und vertreten die
Interessen für den Elternteil vor Gericht, für den
sie arbeiten.
|
Jugendamtsmitarbeiter
/ Jugendamtsmitarbeiterin |
Wenn bei einer
Trennung und Scheidung ein Verfahren beim Familiengericht
läuft und Kinder oder Jugendliche wie du betroffen sind, wird
vom Gericht das Jugendamt informiert. Wenn sich deine Eltern nicht
einigen können, spricht eine Mitarbeiterin oder ein
Mitarbeiter des Jugendamtes mit dir und deinen Eltern, mit allen
zusammen oder mit jedem einzeln. Dabei versuchen sie deinen Eltern
dabei zu helfen, einen guten Weg zu finden, wie es mit dir weitergehen
soll.
|
Verfahrensbeistand /
Verfahrensbeiständin |
Manchmal ist es so,
dass sich Eltern über Dinge, die dich betreffen
überhaupt nicht einigen können und auch der Richter
sieht, dass es noch schwieriger werden könnte. Dann kann er
einen Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin beauftragen. Das
ist dann dein "Anwalt", deine "Anwältin".
Sie unterhält sich mit dir und deinen Eltern, vielleicht auch
mit anderen Erwachsenen, die mit dir zu tun haben. Sie überlegt
mit dir zusammen, was das Beste für dich wäre. Die
Verfahrensbeiständin/der Verfahrensbeistand vertritt vor Gericht deine
Interessen.
|
Mediator / Mediatorin |
Mediatoren sind
speziell ausgebildet, um die Eltern dabei zu unterstützen, herauszufinden, was für jeden in der Familie und vor allem
für die Kinder das Beste sein wird. Dazu treffen sich die
Eltern in der Mediation und jeder sagt wie er sich vorstellt, dass es
nach der Trennung weitergehen soll. Es können auch finanzielle
Sachen geregelt werden. Am Ende gibt es eine schriftliche Vereinbarung
darüber, wie sich die Eltern geeinigt haben. Die Mediation ist freiwillig, sie wird nicht vom Gericht angeordnet.
|
Psychologische
Beratungsstelle |
Freiwillig ist
ebenfalls, wenn Eltern mit oder ohne Kinder eine Beratungsstelle
aufsuchen. Sie können dort über ihre Gefühle
sprechen, aber auch darüber, wie sie mit ihren Kindern umgehen
sollen. Jugendliche können auch alleine dorthin gehen und sich
beraten lassen. |
|